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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsgegenstand

GEROLSTEINAKTIV

 

„Anbieter“ im Sinne der nachstehenden Nutzungsbedingungen ist diejenige Partei, die ein Angebot in das Portal einstellt oder einzustellen beabsichtigt.

§ 1 Leistungsgegenstand

(1) Die Redaktion ermittelt die Angebote ausschließlich im öffentlichen Transparenzauftrag für die Verbraucher und für die Arbeit von „Multiplikatoren“ in Behörden und Beratungsstellen. Ihnen dient der thematische Umfang, die Häufigkeit der Aktualisierung, die Informationstiefe und Darstellungsform.

(2) Die Darstellungsform ist geprägt durch die Anforderung der Vergleichbarkeit. Die redaktionelle Aktualisierung findet i.d.R. einmal im Quartal statt.

(3) Wünscht ein Anbieter die Aufnahme, muss er der Redaktion sein Angebot mit Mindestangaben zur Verfügung stellen wie Angebotsinhalt, Kosten, Termine, Ortsangaben, Kontakt- bzw. Anmeldedaten.

Allgemeingültige Aufnahmevoraussetzungen sind, dass

  • der Veranstaltungsort in Gerolstein und seinen Stadtteilen liegt
  • die Angebote öffentlich zugänglich sind.

(4) Die Redaktion erwartet im Falle eines Aufnahmebegehrens eine Verlinkung von der Homepage des Anbieters auf das Portal GEROLSTEINAKTIV bzw. gesund-in-gerolstein.de.

(5) Die Redaktion behält sich stets die redaktionelle Überarbeitung von Angeboten zur Sicherung der Transparenz vor, insbesondere

  • das Vereinheitlichen der Angaben durch Kürzen oder Zusammenfassen, ohne die inhaltlichen Aussagen zu verändern.
  • Nicht belegte oder nicht nachprüfbare Anbieter- und Angebotsangaben werden ggf. nicht berücksichtigt bzw. entfernt.
  • Zudem behält sich die Redaktion vor, die Anzahl von Parallelkursen und Folgeveranstaltungen aus Gründen der Übersichtlichkeit zu vereinheitlichen bzw. zu bündeln.
  • Die Verlinkung von einem Angebot zur Website des Anbieters ist nur zulässig, wenn es genau zu dem gleichen Angebot führt.
  • Es ist eine sachlich, informative Darstellungsform zu gewährleisten, insbesondere sind mehrfache Nennungen gleicher Merkmale (Redundanz), ggf. aus werblichen Gründen zu vermeiden.

§ 2 Unverbindlichkeit des Angebots

(1) Die Aufnahme von Angeboten erfolgt im redaktionellen Auftrag und ist kostenlos. Sie erfolgt keinesfalls im Auftrag einzelner Anbieter oder gar gegen Bezahlung von Anbietern.

(2) Es besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch auf Aufnahme eines Angebotes in das Portal.

(3) Es besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch auf Unterstützung bestimmter Dateiformate bei der Platzierung von Angeboten in das Portal.

(4) Es besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch auf durchgängige Verfügbarkeit der Plattform oder einzelner Funktionen.
 

§ 3 Nutzungsrechte / Creative Commons Lizenz

(1) Der Anbieter räumt der Redaktion unter anderem ein einfaches Nutzungsrecht zur Verbreitung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung an seinen Datensätzen ein. Mit der Beauftragung der Redaktion zur Änderung eines Datensatzes ist die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts zur Bearbeitung verbunden.

(2) Der Anbieter garantiert, dass die von ihm eingestellten Daten, insbesondere Bilder und Texte, nicht die Rechte Dritter, insbesondere deren Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte (insbesondere Recht am eigenen Bild), Markenrechte, Geschmacksmusterrechte, Designrechte, Patentrechte und/oder Gebrauchsmusterrechte verletzen.

(3) Der Anbieter garantiert, dass die von ihm eingestellten Daten, gleich welcher Art, den Tatsachen entsprechen.

§ 4 Diskriminierende Inhalte

Der Anbieter verpflichtet sich, keine Angebote in das Portal einzustellen,

  • deren Bildungsinhalte gegen das geltende Recht verstoßen und/oder
  • geeignet sind, die politische und religiöse Neutralität des Portals zu beinträchtigen und/oder
  • die diskriminierenden Inhalts sind hinsichtlich des Geschlechtes, der Abstammung, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung einer oder mehrerer Personen und/oder

§ 5 Freistellung

Der Anbieter stellt die Redaktion von allen Kosten Dritter frei, die der Redaktion dadurch entstehen, dass er, der Anbieter, von dem Dritten wegen eines Beitrags des Anbieters auf der Plattform auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und/oder Beseitigung in Anspruch genommen wird, insbesondere, also nicht ausschließlich, wegen einer Verletzung von urheberrechtlichen, markenrechtlichen, patentrechtlichen oder designrechtlichen Nutzungsberechtigungen. Die Freistellung erfolgt auf erste schriftliche Anforderung. Die Redaktion ist also nicht verpflichtet, vor einer Freistellung durch den Anbieter den Rechtsweg zur Klärung der erhobenen Ansprüche des Dritten zu beschreiten (Vorausklage). Die Freistellung erfolgt durch Überweisung der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnenden und voraussichtlich zu erwartenden Gebühren an die Redaktion im Wege des Vorschusses. Etwaige überzahlte Gebühren erstattet die Redaktion fünf Werktage nach Verjährung der Ansprüche, rechtskräftigem Abschluss des Rechtsstreits oder dem Abschluss eines rechtsverbindlichen, unwiderruflichen Vergleichs zwischen den Partien.

§ 6 Datenschutz

Der Anbieter verpflichtet sich, die geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie die geltenden Bundes- und Landesdatenschutzgesetze zu beachten.

§ 7 Datensicherung

Der Anbieter ist für eine Datensicherung der von ihm angelegten Datensätze allein verantwortlich. Datenverluste, die durch eine fehlende oder fehlerhafte Datensicherung eintreten, sind allein von dem Anbieter zu vertreten. Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn der Anbieter darlegen kann, dass die verlorengegangenen Daten von dem Anbieter nicht gesichert werden konnten und die Redaktion die betreffenden Daten nicht innerhalb einer Mindestfrist von 7 Tagen nach dem aktuellen Stand der Technik selbst gesichert hat, nachdem sie vom Anbieter schriftlich darüber informiert wurde, dass und welche bestimmten Daten vom Anbieter nicht gesichert werden konnten.

Ungeachtet seiner Pflicht zur Datensicherung gewährt der Anbieter der Redaktion das Recht, mehrmals täglich Kopien der Datenbank anzufertigen und diese langfristig für Zwecke der Datensicherung oder/und statistischen Dokumentationen zu archivieren.

§ 8 Sperrung und Löschung von Inhalten

(1) Die Redaktion überprüft nicht die Daten des Anbieters auf gesetzeswidrige Inhalte. Die Redaktion haftet nicht für die Richtigkeit der eingestellten Daten, Inhalte und Links des Anbieters.

(2) Die Redaktion hat das Recht gegenüber dem Anbieter, doppelt angelegte Datensätze (Dubletten) aus dem Portal zu entfernen, sofern der Anbieter diese nicht selbst löscht oder dergestalt verändert, dass keine Dubletten vorhanden sind (vgl. § 1 (5)).

(3) Die Redaktion ist berechtigt, die Exposition von gespeicherten Daten des Anbieters gegenüber dem Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung von Webseiten und Dateien), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte in den gespeicherten Daten vorliegt. Hiervon ist auszugehen, sobald die Redaktion durch Speicherung bzw. Freigabe von Datensätzen eine Abmahnung durch einen vermeintlich in seinen Rechten verletzten Dritten erhalten hat oder Ermittlungen staatlicher Behörden gegen den Anbieter aufgenommen werden. Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Anbieter wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe benachrichtigt. Die Redaktion entfernt die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich aus dem Portal. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der rechtswidrige Anteil des Inhalts oder aber der Inhalt insgesamt entfernt wurde oder der Vorwurf rechtsverbindlich entkräftet werden konnte.

§ 9 Serverangriffe

Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch bösartige Angriffe von außen (z. B. Hacker, Skripte etc.) verursacht werden.

§ 10 Kündigung

(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (d.h. fristlos) gekündigt werden. Ungekündigt verlängert sich der Vertrag jedes Jahr um ein weiteres Jahr.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe liegen für Redaktion und Anbieter insbesondere dann vor, wenn die Redaktion aufgelöst wird oder das Portal aus sonstigen Gründen eingestellt wird.

§ 11 Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn eine der Parteien Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Redaktion zuständig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Ersteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Niederlassungsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Redaktion ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Erstellers, der Unternehmer ist, zu klagen. Das Recht, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Unterstützungsleistungen (Support), die über den hier genannten Rahmen hinausgehen, bedürfen gesonderter Vereinbarungen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

 

 

Hier können Sie den Aufnahmebogen

- herunterladen, ausfüllen, unterschreiben, einscannen 

oder

- als pdf ausfüllen, auf ihrem PC zwischenspeichern, hochladen

 

und senden an: 

infogerolstein-aktivde

Aufnahmebogen